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Dezentrale Lüftung 
Berlin/Brandenburg/Sachsen/MV


"Atemluft ist unser Lebensmittel Nr.1!
 Es ist wichtig sich um seine Qualität zu kümmern!"

                       

Eine ausreichende Lüftung der beheizten Räume liegt bei Neubauten und Sanierungen ab Mai 2009 nicht mehr im Verantwortungsbereich des Nutzers/Bewohners. Der Planer hat unter hygienischen und feuchtetechnischen Gesichtspunkten Lüftungsanforderungen zu beachten, die in der DIN 1946-6 als anerkannte Regel der Technik hinterlegt sind.

Im Streitfall (Schimmmel, Feuchtigkeit) liegt die Beweislast der Einhaltung vorgeschriebener Luftvolumenströme immer beim Vermieter, bzw. Eigentümer.

Begleiten Sie mich auf meinen Seiten um sich allfassend über das dezentrale Lüften mit Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden, Schulen, Kitas, etc. zu informieren.